Mitarbeiter Information zum Fahrradleasing
Die Firma KOHLHAGE wird ab kommender Woche das Modell Fahrradleasing für Mitarbeiter einführen. Das Angebot erfolgt über die Plattform von Business Bike. Wer sich vorab informieren möchte findet dort ebenfalls Informationsmaterial, wie das ganze abläuft.
Auf den folgenden Seiten wird der Ablauf, das Modell und die Vor/Nachteile etwas genauer erklärt. Dieses Informationsmaterial gibt es auch hier für alle auf der KOHLHAGE Webseite.
Wer kurzfristig schon weiß, ob der das Angebot nutzen möchte kann sich über dieses Formular schon bei der Personalabteilung vormerken:
Wie funktioniert das Fahrradleasing für Mitarbeiter :
1.KOHLHAGE stellt einen Online Link (Separater Aushang am 04.04) zum Portal Business Bike zur Verfügung, über welchen ein individuelles Portalkonto durch den Mitarbeiter erstellt werden kann – dieses Konto ist mit Kohlhage als Arbeitgeber (den richtigen bei der Kontenerstellung auswählen!) verknüpft – über dieses Konto kann das Dienstrad beantragt werden.
2.Der Mitarbeiter führt in seinem Konto einen sogenannten Quick Start durch
3.KOHLHAGE schließt mit dem Arbeitnehmer einen Dienstradüberlassungsvertrag (Download im Portal, Abgabe in der Personalabteilung) und gibt den Leasingvorgang frei
4.Der Arbeitnehmer lässt sich vom Fachhändler seiner Wahl (nur Business Bike Partner) ein Angebot erstellen – dieses wird für den Arbeitnehmer im Portal von Business Bike sichtbar (Bestimmtes Zubehör kann ebenfalls mitgeleast werden, bitte genauere Infos auf dem Portal von Business Bike einholen)
5.Der Arbeitnehmer wählt das von ihm gewünschte Servicepaket aus und gibt das Leasing im Portal frei.
Genauere Informationen gibt es hier:
https://www.businessbike.de/de/arbeitnehmer
Oder Natürlich in der Personalabteilung
Wer ist berechtigt und was sind die Bedingungen:
-Berechtigt sind alle fest und unbefristet angestellten Mitarbeiter
-Ausgenommen sind Mitarbeiter in der Probezeit, in ruhenden Arbeitsverhältnissen (zb Elternzeit), Auszubildende, freigestellte Mitarbeiter, Werksstudenten, Praktikanten, befristet angestellte Mitarbeiter, sonstige temporären Arbeitsverhältnisse und Mitarbeiter, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Bei Fragen zur individuellen Berechtigung bitte an die Personalabteilung wenden.
-Geleast werden können normale Fahrräder (ja die altmodischen mit Muskelkraftantrieb) und E-Bikes in der Form Pedelec bis 25km/h (gelten noch als Fahrräder)
-Jeder berechtigte Mitarbeiter kann ein Fahrrad leasen, welches im Bruttokaufpreis das 1,5 Fache seines Bruttomonatsgehalts nicht übersteigt.
-Die Fahrräder sind grundsätzlich Vollkasko versichert und der Mitarbeiter hat die Auswahl zwischen verschiedenen Service/Inspektionspaketen – Informationen dazu auf der Seite von Business Bike.
-Das Leasing erfolgt für alle teilnehmenden Mitarbeiter im Wege der Gehaltsumwandlung
Mitarbeiterleasing – was passiert im Hintergrund:
Welche Parteien sind involviert und was betrifft den Arbeitnehmer:
Warum ist es interessant:
1.Bindung nur während der Vertragslaufzeit von 36 Monaten, wer danach kein Fahrrad mehr möchte gibt es zurück – bezahlt wird nur die Nutzung während der Leasingzeit
2.Steuerlicher Vorteil durch Umwandlung von Bruttolohn in geldwerte Leistung, welche monatlich nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert werden muss – dadurch sinkt die Steuer- und Sozialabgabenbelastung des Arbeitnehmers
3.Vollkaskoversicherung ist immer mit dabei
4.Bei Leasingablauf wird der Leasinggeber voraussichtlich das Fahrrad für ca. 18% des ursprünglichen Kaufpreises zum Kauf anbieten – dies darf aber nicht vorab versprochen werden, damit die steuerlichen Vergünstigungen gewahrt bleiben
Wo ist der Haken?:
1.Durch die Gehaltsumwandlung sinken die Sozialversicherungsbeiträge, dadurch werden geringere Rentenanwartschaften erworben
2.Das Fahrrad wird immer vollständig versichert, was grundsätzlich zu höheren Kosten führt – bei einem privaten Kauf kann jeder selbst entscheiden – die Versicherungsbedingungen müssen zum Erhalt des Schutzes eingehalten werden
3.Das Fahrrad ist genaugenommen ein Betriebsfahrrad und kann betrieblich eingesetzt werden – dies geht nicht anders wegen der steuerlichen Vergünstigungen
4.Das ganze Steuersparmodell wird immer mit späterer (günstiger) Übernahme des Fahrrads durch den Mitarbeiter als Kauf gerechnet, diese Übernahme darf aber nicht vertraglich festgehalten werden, es gibt keine vertragliche Verpflichtung seitens des Leasinggebers.
Jeder Mitarbeiter ist angehalten das Dienstradmodell genau zu prüfen und sich ggfs. individuell steuerlich beraten zu lassen. Es ist ein komplexes Modell mit einigen Bedingungen, die erfüllt werden müssen damit der volle Vorteil erreicht wird.
Die Geschäftsleitung der KOHLHAGE Gruppe